Wider die Bekämpfung der Mehrehe

Der bayerische Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Mehrehe soll die in Deutschland geltenden Werte schützen. Bei näherer Betrachtung erweist sich das Verbot der rechtlichen Begründung einer Mehrehe indes als kaum mit der Werteordnung des Grundgesetzes vereinbar. Die willkürliche Aufhebung des...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Martens, Sebastian A. E. 1980- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Beck 2018
In: Zeitschrift für Rechtspolitik
Jahr: 2018, Band: 51, Heft: 8, Seiten: 242-245
normierte Schlagwort(-folgen):B Deutschland / Polygamie / Ordre public
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1055-1165
B Ehegatte
B Ehe
B Deutschland
B Ehebegriff
B Bayern
B Ausland
B Gesetz
Beschreibung
Zusammenfassung:Der bayerische Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Mehrehe soll die in Deutschland geltenden Werte schützen. Bei näherer Betrachtung erweist sich das Verbot der rechtlichen Begründung einer Mehrehe indes als kaum mit der Werteordnung des Grundgesetzes vereinbar. Die willkürliche Aufhebung des zweiten Eheschlusses bei einer Mehrehe verstößt zudem gegen Art. 3 GG
ISSN:0514-6496
Enthält:Enthalten in: Zeitschrift für Rechtspolitik