Verfahren bei sexuellem Missbrauch und Gewalt: die österreichische Rahmenordnung im Licht des gesamtkirchlichen Rechts
Die Welle von Vorwürfen gegen kirchliche Mitarbeiter wegen sexuellen Missbrauchs und Gewalt erreichte Österreich im Jahr 2010. Die Österreichische Bischofskonferenz reagierte schnell, indem sie die Rahmenordnung "Die Wahrheit wird euch frei machen" erließ. Sie enthält ein System von Einric...
Summary: | Die Welle von Vorwürfen gegen kirchliche Mitarbeiter wegen sexuellen Missbrauchs und Gewalt erreichte Österreich im Jahr 2010. Die Österreichische Bischofskonferenz reagierte schnell, indem sie die Rahmenordnung "Die Wahrheit wird euch frei machen" erließ. Sie enthält ein System von Einrichtungen auf diözesaner und nationaler Ebene mit dem Zweck, den mutmaßlichen Opfern möglichst rasch und unbürokratisch finanzielle und therapeutische Hilfe zu gewähren. Zwischen der Rahmenordnung und dem gesamtkirchlichen Recht bestehen einige Spannungen, die sich bei korrekter Interpretation aber meist lösen lassen. Die Rechte der mutmaßlichen Täter sind in der Rahmenordnung aber zu wenig geschützt. Die Rahmenordnung ist nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung des kanonischen Strafverfahrens zu sehen. Sie möchte den Opfern auch dann helfen, wenn kein Strafverfahren stattfindet, weil kein kanonisches Delikt vorliegt oder Verjährung eingetreten ist |
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ISSN: | 0948-0471 |
Contains: | Enthalten in: De processibus matrimonialibus
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