"Die Beurteilung der kirchenrechtlichen Folgen bezüglich Ehesakrament (Can. 1117) obliegt dem Diözesangericht.": Kirchenbeitrag, Kirchenaustritt, "Actus formalis" und die diesbezüglichen Regelungen der Österreichischen Bischofskonferenz und der jeweiligen österreichischen Diözesanbischöfe
und der jeweiligen österreichischen Diözesanbischöfe. Der verfasser thematisiert die Beurteilung der kirchenrechtlichen Folgen des Kirchenaustritts in bezug auf das Ehesakrament in Zusammenhang mit den Regelungen in Österreich. Die eherechtliche Problematik des Abfalfs von der Kirche (actus defectio...