"Die Beurteilung der kirchenrechtlichen Folgen bezüglich Ehesakrament (Can. 1117) obliegt dem Diözesangericht.": Kirchenbeitrag, Kirchenaustritt, "Actus formalis" und die diesbezüglichen Regelungen der Österreichischen Bischofskonferenz und der jeweiligen österreichischen Diözesanbischöfe
und der jeweiligen österreichischen Diözesanbischöfe. Der verfasser thematisiert die Beurteilung der kirchenrechtlichen Folgen des Kirchenaustritts in bezug auf das Ehesakrament in Zusammenhang mit den Regelungen in Österreich. Die eherechtliche Problematik des Abfalfs von der Kirche (actus defectio...
Summary: | und der jeweiligen österreichischen Diözesanbischöfe. Der verfasser thematisiert die Beurteilung der kirchenrechtlichen Folgen des Kirchenaustritts in bezug auf das Ehesakrament in Zusammenhang mit den Regelungen in Österreich. Die eherechtliche Problematik des Abfalfs von der Kirche (actus defectionis) verbindet der Verfasser generell mit der Frage des Kirchenaustritts und damit verbundenen Rechtsfolgen, auch strafrechtlicher Art. Die staatlichen Regelungen zur Kirchenmitgliedschaft, zum Kirchenbeitrag und zum Kirchenaustritt in der Republik Österreich werden anschließend skizziert. Schließlich werden die innerkirchlichen Wertung des Kirchenaustritts und Reaktionen der Österreichischen Bischofskonferenz und einzelner Bischöfe behandelt |
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ISSN: | 0948-0471 |
Contains: | In: De processibus matrimonialibus
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