Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Mai 2008 - 6 B 64/07 - zum Verhältnis von Glaubens- und Gewissensfreiheit und Schulpflicht im Hinblick auf den schulischen Sexualkundeunterricht
(= NVwZ 28 (2009), 56-58.) Leitsatz: Die in den Schulen auf dem Gebiet der Sexualerziehung auferlegten Gebote der Zurückhaltung und Toleranz stellen regelmäßig sicher, dass unzumutbare Glaubens- und Gewissenskonflikte bei Eltern und Schülern nicht entstehen.
Medienart: | Druck Aufsatz |
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Sprache: | Deutsch |
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Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
Schöningh
2008
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In: |
Archiv für katholisches Kirchenrecht
Jahr: 2008, Band: 177, Heft: 1, Seiten: 256-262 |
normierte Schlagwort(-folgen): | B
Deutschland, Bundesverwaltungsgericht
/ Sexualerziehung
/ Öffentliche Schule
/ Schulpflicht
/ Religionsfreiheit
/ Rechtsprechung
/ Geschichte 2008
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IxTheo Notationen: | KBB Deutsches Sprachgebiet NCF Sexualethik SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht SB Katholisches Kirchenrecht ZF Pädagogik |
weitere Schlagwörter: | B
Religionsfreiheit
B Schulrecht B Rechtsprechung B Sexualethik B Quelle B Gewissensfreiheit |
Zusammenfassung: | (= NVwZ 28 (2009), 56-58.) Leitsatz: Die in den Schulen auf dem Gebiet der Sexualerziehung auferlegten Gebote der Zurückhaltung und Toleranz stellen regelmäßig sicher, dass unzumutbare Glaubens- und Gewissenskonflikte bei Eltern und Schülern nicht entstehen. |
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ISSN: | 0003-9160 |
Enthält: | In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
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