Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Mai 2008 - 6 B 64/07 - zum Verhältnis von Glaubens- und Gewissensfreiheit und Schulpflicht im Hinblick auf den schulischen Sexualkundeunterricht

(= NVwZ 28 (2009), 56-58.) Leitsatz: Die in den Schulen auf dem Gebiet der Sexualerziehung auferlegten Gebote der Zurückhaltung und Toleranz stellen regelmäßig sicher, dass unzumutbare Glaubens- und Gewissenskonflikte bei Eltern und Schülern nicht entstehen.

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Bibliographische Detailangaben
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Schöningh 2008
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Jahr: 2008, Band: 177, Heft: 1, Seiten: 256-262
normierte Schlagwort(-folgen):B Deutschland, Bundesverwaltungsgericht / Sexualerziehung / Öffentliche Schule / Schulpflicht / Religionsfreiheit / Rechtsprechung / Geschichte 2008
IxTheo Notationen:KBB Deutsches Sprachgebiet
NCF Sexualethik
SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
SB Katholisches Kirchenrecht
ZF Pädagogik
weitere Schlagwörter:B Religionsfreiheit
B Schulrecht
B Rechtsprechung
B Sexualethik
B Quelle
B Gewissensfreiheit
Beschreibung
Zusammenfassung:(= NVwZ 28 (2009), 56-58.) Leitsatz: Die in den Schulen auf dem Gebiet der Sexualerziehung auferlegten Gebote der Zurückhaltung und Toleranz stellen regelmäßig sicher, dass unzumutbare Glaubens- und Gewissenskonflikte bei Eltern und Schülern nicht entstehen.
ISSN:0003-9160
Enthält:In: Archiv für katholisches Kirchenrecht