Urteil des Kirchlichen Arbeitsgerichts der Diözese Rottenburg-Stuttgart (AS 15/07) vom 15. Juni 2007 zu Beteiligungsrechten der Mitarbeitervertretung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern

Leitsätze: 1. Bei der Beschäftigung von MAE-Kräften ("Ein-Euro-Jobber") unterliegt deren Einstellung nicht der Zustimmung der Mitarbeitervertretung nach § 34 MAVO, sondern fällt unter den Beteilungstatbestand der Anhörung und Mitberatung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 MAVO. 2. Diesem Sachverhalt i...

全面介绍

Saved in:  
书目详细资料
格式: Print 文件
语言:German
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
载入...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
出版: Schöningh 2007
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Year: 2007, 卷: 176, 发布: 1, Pages: 209-211
Standardized Subjects / Keyword chains:B 低收入 / 教会工作人员 / 员工代表 / 司法判决 / Geschichte 2007
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 司法判决
B 员工代表
B Kirchliches Dienstrecht
B 天主教会 Diözese Rottenburg-Stuttgart
B Verband der Diözesen Deutschlands Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung
B Arbeitsgericht
B Mitarbeitervertretungsrecht
B
B 天主教会
实物特征
总结:Leitsätze: 1. Bei der Beschäftigung von MAE-Kräften ("Ein-Euro-Jobber") unterliegt deren Einstellung nicht der Zustimmung der Mitarbeitervertretung nach § 34 MAVO, sondern fällt unter den Beteilungstatbestand der Anhörung und Mitberatung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 MAVO. 2. Diesem Sachverhalt ist die Beschäftigung von Leiharbeitskräften auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nicht nur vergleichbar, sie hat erheblich nachhaltigere Auswirkung auf die Dienstgemeinschaft, weshalb das Recht auf Anhörung und Mitberatung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 MAVO in einem solchen Fall nach dem Grundsatz "arugumentum a minore ad maius" gelten muss.
ISSN:0003-9160
Contains:In: Archiv für katholisches Kirchenrecht