Urteil des Kirchlichen Arbeitsgerichts der Diözese Rottenburg-Stuttgart (AS 15/07) vom 15. Juni 2007 zu Beteiligungsrechten der Mitarbeitervertretung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern

Leitsätze: 1. Bei der Beschäftigung von MAE-Kräften ("Ein-Euro-Jobber") unterliegt deren Einstellung nicht der Zustimmung der Mitarbeitervertretung nach § 34 MAVO, sondern fällt unter den Beteilungstatbestand der Anhörung und Mitberatung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 MAVO. 2. Diesem Sachverhalt i...

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出版: Schöningh 2007
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Year: 2007, 卷: 176, 發布: 1, Pages: 209-211
Standardized Subjects / Keyword chains:B 低收入 / 教會工作人員 / 員工代表 / 司法判決 / Geschichte 2007
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Kirchliches Dienstrecht
B 天主教會
B Verband der Diözesen Deutschlands Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung
B Arbeitsgericht
B 員工代表
B Mitarbeitervertretungsrecht
B
B 天主教會 Diözese Rottenburg-Stuttgart
B 司法判決
實物特徵
總結:Leitsätze: 1. Bei der Beschäftigung von MAE-Kräften ("Ein-Euro-Jobber") unterliegt deren Einstellung nicht der Zustimmung der Mitarbeitervertretung nach § 34 MAVO, sondern fällt unter den Beteilungstatbestand der Anhörung und Mitberatung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 MAVO. 2. Diesem Sachverhalt ist die Beschäftigung von Leiharbeitskräften auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nicht nur vergleichbar, sie hat erheblich nachhaltigere Auswirkung auf die Dienstgemeinschaft, weshalb das Recht auf Anhörung und Mitberatung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 MAVO in einem solchen Fall nach dem Grundsatz "arugumentum a minore ad maius" gelten muss.
ISSN:0003-9160
Contains:In: Archiv für katholisches Kirchenrecht