RT Article T1 Urteil des Kirchlichen Arbeitsgerichts der Diözese Rottenburg-Stuttgart (AS 15/07) vom 15. Juni 2007 zu Beteiligungsrechten der Mitarbeitervertretung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern JF Archiv für katholisches Kirchenrecht VO 176 IS 1 SP 209 OP 211 LA German PB Schöningh YR 2007 UL https://ixtheo.de/Record/1646261887 AB Leitsätze: 1. Bei der Beschäftigung von MAE-Kräften ("Ein-Euro-Jobber") unterliegt deren Einstellung nicht der Zustimmung der Mitarbeitervertretung nach § 34 MAVO, sondern fällt unter den Beteilungstatbestand der Anhörung und Mitberatung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 MAVO. 2. Diesem Sachverhalt ist die Beschäftigung von Leiharbeitskräften auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nicht nur vergleichbar, sie hat erheblich nachhaltigere Auswirkung auf die Dienstgemeinschaft, weshalb das Recht auf Anhörung und Mitberatung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 MAVO in einem solchen Fall nach dem Grundsatz "arugumentum a minore ad maius" gelten muss. K1 Katholische Kirche K1 Katholische Kirche : Diözese Rottenburg-Stuttgart K1 Verband der Diözesen Deutschlands : Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung K1 Arbeitsgericht K1 Mitarbeitervertretung K1 Rechtsprechung K1 Kirchliches Dienstrecht K1 Mitarbeitervertretungsrecht K1 Quelle