RT Article T1 Oboedire und parere: eine rechtssystematische Untersuchung der Gehorsamsforderung im Kontext des Ehenichtigkeitsverfahrens JF De processibus matrimonialibus VO 17/18 SP 357 OP 390 A1 Nobel, Michael Andreas LA German PB PubliQation YR 2010 UL https://ixtheo.de/Record/1646257367 AB Vgl. can. 127; 948; 1640; 1743; 1755; 1761; 1766; 1767; 1795; 1796; 1798; 1823; 1824; 1842; 1843; 1845; 1848; 1849; 2275 CIC/1917. Allen prozessbeteiligten Personen gemeinsam ist der Gehorsam gegenüber Anweisungen des Richters und die allgemeine Gehorsamsforderung am kirchlichen Gericht. Zumeist werden die im Lateinischen verwendeten Gehorsamsbegriffe im Deutschen nicht immer mit "gehorchen" übersetzt. Den meisten Kommentaren lässt sich entnehmen, dass eine solche Gehorsamsforderung im Rahmen des Ehenichtigkeitsverfahrens vorhanden ist. Wie jedoch diese Forderung inhaltlich zu verstehen ist, darüber schweigen der Gesetzgeber wie auch die meisten Kommentare. Fordert ein Richter Gehorsam von prozessbeteiligten Parteien, dann bezieht sich die Gehorsamspflicht auf alles, was sich aus dem geltenden Recht ableiten lässt. Es ist folglich zu unterscheiden ziwschen bloßem Fehlverhalten und Gehorsamsverletzung, dem Einhalten rechtlicher Vorschriften sowie dem Befolgen des im Einzelfall angeordneten Gehorsams. Das Ziel der Gehorsamsforderung ist die Sicherung der kirchlichen Disziplin im laufenden Ehenichtigkeitsverfahren. Der Fokus dieser Arbeit ist auf jene Verfahren gelegt, die die Nichtigkeit der Ehebehandeln. Grundlage der Studie sind der Kodex von 1917, die Instruktion Provida Mater Ecclesiae von 1936, der Kodex von 1983 und die Instruktion Dignitas Connubii von 2005. Unter Bezugnahme auf die vier Rechtsquellen werden dargestellt: der sprachliche Befund, Ehrfurcht und Gehorsam gegenüber dem kirchlichen Gericht sowie die Gehorsamsforderung im Kontext der prozessbeteiligten Parteien, der Zeugenladung und -vernehmung, der Vorlage prozessrelevanter Urkunden und des Sachverständigen K1 Katholische Kirche : Codex Iuris Canonici : 1983 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1470 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1487 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1504 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1507 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1531 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1551 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1552 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1557 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1574 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1575 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1576 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1577 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1578 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1579 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1580 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1581 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1592 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1593 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1594 K1 Dignitas Connubii K1 Gehorsam K1 Zeugenvernehmung K1 Urkunde K1 Sachverständiger K1 Ehenichtigkeitsverfahren K1 Ehrfurchtszwang