RT Article T1 Marital consummation according to ecclesiastical legislation JF Studia canonica VO 12 IS 1 SP 93 OP 123 A1 Hudson, J. Edward LA English YR 1978 UL https://ixtheo.de/Record/1643582003 AB Nach einigen historischen Details zu dem Disput zwischen der Schule von Paris und Bologna zeigt Hudson kurz, dass das verum semen nicht im dispositiven Teil der Bulle "Cum frequenter" zu finden ist und dass Paul VI. in seiner Rede an die Rota (28.01.1978) forderte, dass das Dekret vom 19.05.1977 der SC de Doctrina Fidei Anwendung finden solle. Darüber hinaus machte die Sachkommission für das Eherecht - motiviert durch die größere Bedeutung von ehelicher Liebe und communio vitae - klar, nicht nur, dass der neue Canon 247 (245 des Schemas von 1975) nicht verum semen erforderte, sondern auch, dass der Ausdruck "humano modo" für eine gültige Konsummation das Fehlen von Gewalt und Zwang erfordert wie auch die Präsenz einer exklusiven hingebenden ehelichen Liebe, Symbol für die gegenseitige Liebe zwischen Christus und der Kirche. Der vierte Teil ist eine Darstellung von Jean Bernhards "existentieller und im-Glauben-Konsummierung" und der "existentiellen Nicht-Konsummierung". Darüber schreibt Hudson: "Das Ausdrücken dieser Hypothese in angemessener juristischer Terminologie wird keine einfache Aufgabe sein." Vgl.: CLAbs 41/1979 60 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1061 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1084 K1 Rechtsreform K1 Ehe K1 Konsensustheorie K1 Konsummation K1 Kopulatheorie K1 Ehevollzug