Neue Normen für die Bischofskonferenzen: Kanonistische Anmerkungen zum Motu Proprio "Apostolos suos" vom 21. Mai 1998 und zum Schreiben der Kongregation für die Bischöfe vom 13. Mai bzw. 21. Juni 1999

Der Verfasser beschäftigt sich mit der neuen Regelung der Lehrautorität der Bischofskonferenzen. Dabei strukturiert er seine Darstellung wie folgt: I. Zur Genese der beiden Dokumente: 1. Das Motu Proprio 'Apostolos suos', 2. Das Schreiben der Kongregation für die Bischöfe; II. Allgemeine r...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Archiv für katholisches Kirchenrecht
1. VerfasserIn: Schmitz, Heribert 1929-2018 (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Schöningh 2000
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
normierte Schlagwort(-folgen):B Johannes Paul, II., Papst 1920-2005, Apostolos suos / Bischofskonferenz / Katholische Kirche
IxTheo Notationen:KDB Katholische Kirche
RB Kirchliches Amt; Gemeinde
SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 34
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 447-459
B Autorität
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 750
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 32
B Johannes Paul II Papst (1920-2005) Apostolos suos
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 33
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 8
B Lehramt
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 31
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 753
B Bischofskonferenz
Beschreibung
Zusammenfassung:Der Verfasser beschäftigt sich mit der neuen Regelung der Lehrautorität der Bischofskonferenzen. Dabei strukturiert er seine Darstellung wie folgt: I. Zur Genese der beiden Dokumente: 1. Das Motu Proprio 'Apostolos suos', 2. Das Schreiben der Kongregation für die Bischöfe; II. Allgemeine rechtliche Bestimmungen über die Bischofskonferenzen: 1. Gesetzliche Vorgaben, 2. Zusätzliche Ausführungsbestimmungen; II. Besondere rechtliche Bestimmungen über die Lehrautorität der Bischofskonferenz: 1. Ausübung der Lehrautorität der Bischofskonferenz, 2. Statutenänderung, 3. Weitere beachtenswerte Aspekte. Abschließend resümiert der Verfasser, die neue Regelung sei günstiger ausgefallen als man es aufgrund des Ausgangsdokumentes hätte erwarten können. Lehramtliche Äußerungen seien nicht nur möglich, bei Einstimmigkeit seien sie auch ohne Mitwirken des Apostolischen Stuhles authentisch und verbindlich. Dieses sei bei disziplinären Entscheidungen gemäß can. 453 nicht der Fall. Da die Bestimmungen des Motu Proprio 'Apostolos suos' das grundlegende Ergebnis einer Weiterentwicklung der theologischen und rechtlichen Natur der Bischofskonferenzen darstellten, müsste das für das Zustandekommen von lehramtlichen Äußerungen gefundene Ergebnis, nämlich bei Einstimmigkeit keine Überprüfung durch den Apostolischen Stuhl, aus allgemeine Dekrete mit disziplinärem Gehalt übertragen werden
ISSN:0003-9160
Bezug:Bezugnahme auf "Apostolos suos Apostolisches Schreiben Papst / Johannes Paul "
Enthält:In: Archiv für katholisches Kirchenrecht