Ernennung und Lebensdaten der Augsburger Domdekane während des 19. und der ersten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts: ein Beitrag zum Verhältnis von Staat und Kirche in Bayern sowie zur Personengeschichte des Augsburger Bistums besonders in der Epoche der Monarchie (1817-1924)

Die Augsburger Domdekane wurden seit dem Bayerischen Konkordat von 1817, ohne Anzeigepflicht in Rom und ohne seitens der Kirche die Würdigkeit der Person überprüfen zu können, vom König ernannt. Mit diesen und ähnlichen Rechten verfügte der bayerische König über einen großen Einfluss auf die Kirche....

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Bibliographic Details
Published in:Archiv für katholisches Kirchenrecht
Main Author: Buxbaum, Engelbert M. 1934-2019 (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Schöningh 1982
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Standardized Subjects / Keyword chains:B Germany / State / Church
IxTheo Classification:KBB German language area
SA Church law; state-church law
Further subjects:B State law of churches
B Kirchliche Rechtsgeschichte
B Bavaria
Description
Summary:Die Augsburger Domdekane wurden seit dem Bayerischen Konkordat von 1817, ohne Anzeigepflicht in Rom und ohne seitens der Kirche die Würdigkeit der Person überprüfen zu können, vom König ernannt. Mit diesen und ähnlichen Rechten verfügte der bayerische König über einen großen Einfluss auf die Kirche. Der Aufsatz zeichnet den historischen Verlauf dieser Regelung nach und wertet ihn in 9 Punkten aus
ISSN:0003-9160
Contains:In: Archiv für katholisches Kirchenrecht