RT Article T1 Moral certitude and the collaboration of the court expert in cases of consensual incapacity JF Studia canonica VO 20 IS 1 SP 69 OP 69 A1 Gramunt, Ignatius A2 Wauck, Leroy A. LA English YR 1986 UL https://ixtheo.de/Record/1640825363 AB Der Verfasser beschreibt das Problem des Richters an einem kirchlichen Gericht, die Voraussetzungen zu erfüllen, um mit so genannter moralischer Gewissheit im Falle eines Nichtigkeitsverfahrens nach can. 1095 urteilen zu können. Dabei geht er verstärkt darauf ein, dass zur Erlangung dieser Gewissheit die Ausschöpfung aller prozessual vorgesehenen Beweismittel angeraten ist. Werden diese Beweismittel entsprechend eingesetzt, so sei die Unsicherheit bei Urteilen aufgrund von can. 1095 nicht mehr so groß K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1057 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1095 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1526-1586 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1577 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1608 K1 Eheschließungsunfähigkeit K1 Sachverständiger K1 Ehekonsens K1 Eheprozess K1 Eheunfähigkeit K1 Ehe K1 Psyche K1 Gewissheit, moralische K1 Ehenichtigkeitsverfahren K1 Moralische Gewissheit K1 Konsensmangel K1 defectus discretionis iudicii