Urteils des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. November 1987 (17 U 72/87) zur Formbedürftigkeit eines Architektenvertrags aufgrund kirchenrechtlicher Vorschriften

Ein Architektenvertrag über den Krankenhausneubau einer katholischen Kirchengemeinde ist nichtig, wenn die nach dem Vermögensverwaltungsgesetz vom 24.07.1924 erforderliche Genehmigung der bischöflichen Behörde fehlt. Kannte der Architekt die Formbedürftigkeit, dann steht einer Berufung auf die Formn...

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Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Schöningh 1989
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Jahr: 1989, Band: 158, Heft: 2, Seiten: 560-562
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Baurecht
B Rechtsprechung
B Bauordnung
Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Architektenvertrag über den Krankenhausneubau einer katholischen Kirchengemeinde ist nichtig, wenn die nach dem Vermögensverwaltungsgesetz vom 24.07.1924 erforderliche Genehmigung der bischöflichen Behörde fehlt. Kannte der Architekt die Formbedürftigkeit, dann steht einer Berufung auf die Formnichtigkeit § 242 BGB nicht entgegen
ISSN:0003-9160
Enthält:In: Archiv für katholisches Kirchenrecht