RT Article T1 Durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Anerkennung?: Bemerkungen zum Verfassungsgerichthofserkenntnis vom 12.12.1988, B 13/88, B 150/88 JF Österreichisches Archiv für Kirchenrecht VO 40 IS 1/2 SP 113 OP 113 A1 Kalb, Herbert 1957- LA German PB Gesellschaft YR 1991 UL https://ixtheo.de/Record/1636824935 AB In seinem Erkenntnis vom 12.12.1988 wies der VFGH Beschwerden der Scientology Kirche in Österreich gegen zwei ablehnende Berufungsbescheide der Finanzlandesdirektion ab. Da die Beschwerdeführer in der abgabenrechtlichen Differenzierung zwischen anerkannten und nicht anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften (Kirche) eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes geltend machten, äußerte sich der VFGH grundsätzlich zu dieser Unterscheidung und der damit verbundenen Frage eines durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Anerkennung. Wohl bejahte der VFGH schon in früheren Erkenntnissen die Verfassungsmäßigkeit der Unterscheidung, doch erstmals in dem Erkenntnis vom 12.12.1988 wurde ausdrücklich ein durchsetzbares subjektiv-öffentliches Recht auf Anerkennung als conditio sine qua non einer einfachgesetzlichen Differenzirung genannt. Bedeutung und Konsequenzen werden in diesem Beitrag erläutert K1 Sekte K1 Urteil K1 Scientology K1 Rechtsprechung K1 Österreich