Durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Anerkennung?: Bemerkungen zum Verfassungsgerichthofserkenntnis vom 12.12.1988, B 13/88, B 150/88

In seinem Erkenntnis vom 12.12.1988 wies der VFGH Beschwerden der Scientology Kirche in Österreich gegen zwei ablehnende Berufungsbescheide der Finanzlandesdirektion ab. Da die Beschwerdeführer in der abgabenrechtlichen Differenzierung zwischen anerkannten und nicht anerkannten Kirchen und Religions...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Main Author: Kalb, Herbert 1957- (Author)
Format: Print Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Drawer...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Gesellschaft 1991
In: Österreichisches Archiv für Kirchenrecht
Year: 1991, Volume: 40, Issue: 1/2, Pages: 113
Standardized Subjects / Keyword chains:B Austria / State law of churches
IxTheo Classification:KBB German language area
SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Scientology
B Austria
B Sect
B Judgment
Description
Summary:In seinem Erkenntnis vom 12.12.1988 wies der VFGH Beschwerden der Scientology Kirche in Österreich gegen zwei ablehnende Berufungsbescheide der Finanzlandesdirektion ab. Da die Beschwerdeführer in der abgabenrechtlichen Differenzierung zwischen anerkannten und nicht anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften (Kirche) eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes geltend machten, äußerte sich der VFGH grundsätzlich zu dieser Unterscheidung und der damit verbundenen Frage eines durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Anerkennung. Wohl bejahte der VFGH schon in früheren Erkenntnissen die Verfassungsmäßigkeit der Unterscheidung, doch erstmals in dem Erkenntnis vom 12.12.1988 wurde ausdrücklich ein durchsetzbares subjektiv-öffentliches Recht auf Anerkennung als conditio sine qua non einer einfachgesetzlichen Differenzirung genannt. Bedeutung und Konsequenzen werden in diesem Beitrag erläutert
ISSN:0029-9820
Contains:In: Österreichisches Archiv für Kirchenrecht