Note der Kongregation für die Glaubenslehre vom 25. November 1989 zur Gültigkeit und Erlaubtheit der Spendung des Bußsakramentes über Telefon

Auf eine entsprechende Anfrage des Erzbischofs von München und Freising gibt die Kongregation für die Glaubenslehre folgende Antwort: (1) Eine hl. Beichte mit anschließender Absolution kann auch über Telefon als ein gültiges Sakrament zustandekommen. (2) Gleichwohl ist aus liturgisch-theologischen Ü...

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语言:German
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出版: 1989
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Year: 1989, 卷: 158, 发布: 2, Pages: 484
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 天主教会 Codex iuris canonici 1983. can. 964
B 标准
B Gültigkeit
B 补赎
B Sakramentenspendung
B Erlaubtheit
实物特征
总结:Auf eine entsprechende Anfrage des Erzbischofs von München und Freising gibt die Kongregation für die Glaubenslehre folgende Antwort: (1) Eine hl. Beichte mit anschließender Absolution kann auch über Telefon als ein gültiges Sakrament zustandekommen. (2) Gleichwohl ist aus liturgisch-theologischen Überlegungen eine Spendung des Bußsakramentes nur im äußersten Notfall erlaubt, der jedoch nicht näher präzisiert wird
ISSN:0003-9160
Contains:In: Archiv für katholisches Kirchenrecht