RT Article T1 Ehenichtigkeit in Fällen des c. 1095, 3 CIC nur bei dauerhaftem Unvermögen?: Anmerkungen zu einer immer noch strittigen Frage JF De processibus matrimonialibus VO 3 SP 155 OP 165 A1 Bier, Georg 1959- LA German YR 1996 UL https://ixtheo.de/Record/1636440134 AB Der Autor nimmt Stellung zu der strittigen Frage, ob nur bei dauerndem Unvermögen ein Ehenichtigkeitsgrund im Sinne des can. 1095, 3 vorliegt. Nach einem Abriss über die historische Entwicklung der Streitfrage und einer Analyse des geltenden Rechts kommt Bier zu der Auffassung, dass auch die im Zeitpunkt der Eheschließung bestehende zeitweise Unfähigkeit die Nichtigkeit der Ehe bewirkt. Dies gelte auch für den Fall der heilbaren Impotenz während die herrschende Lehre in der Rechtsprechung nur die unheilbare Impotenz als Nichtigkeitsgrund anerkennt K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1095, §3 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1095 K1 Eheführungsunfähigkeit K1 Eheunfähigkeit K1 Ehekonsens K1 Kanonisches Eherecht