RT Article T1 Internationales und deutsches Asylrecht JF Stimmen der Zeit VO 207 IS 7 SP 485 OP 492 A1 Tautorat, Rainer LA German PB Herder YR 1989 UL https://ixtheo.de/Record/1633036790 AB Der Verfasser beschäftigt sich mit dem Asylrecht, wobei er einleitend den Begriff ethymologisch herleitet und kurz dessen historischen Bedeutungswandel skizziert, um dann grundlegend festzuhalten, wer sich auf internationaler Ebene damit beschäftigt, nämlich das direkt der UN-Vollversammlung unterstehende Flüchtlingskommissariat (UNHCR) mit Sitz in Genf. Hierauf basierend wendet er sich in einem ersten Schritt dem Asyl im Völkerrecht zu, das seit 1951 v. a. durch die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) geregelt wird, welche ein Mindestmaß an Schutz gewährt. Allerdings handelt es sich hier um das Recht des schutzgewährenden Staates. In einem zweiten Schritt richtet er den Blick auf das Asylrecht in der Bundesrepublik Deutschland, das über die GFK hinausgeht, v. a. da es sich dabei um Individualrecht handelt. Kritisch anzumerken ist, dass ein Mensch zunächst asylrechtlich anerkannt werden muss, um unter den Schutz der GFK zu fallen, womit der Verfasser bei einem dritten Problemfeld ist, nämlich dem der Flüchtlingsdefinition (politische Verfolgung). In den abschließenden Lösungsansätzen werden im Wesentlichen zwei Wege verfolgt: zum einen der, das Asylrecht an den politischen und sozialen Menschenrechten zu orientieren, zum anderen jener der Ursachenbehebung K1 Asylrecht