RT Article T1 Rechtsprechung des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs der katholischen Kirche zu ausgewählten Praxisproblemen JF Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht VO 29 IS 24 SP 1393 OP 1399 A1 Richardi, Reinhard 1937- LA German YR 2012 UL https://ixtheo.de/Record/163082853X AB Für das kollektive Arbeitsrecht eröffnet den Kirchen die Verfassungsgarantie des Selbstbestimmungsrechts durch Art. GG Artikel 140 GG i. V. mit Art. WRV Artikel 137 WRV Artikel 137 Absatz III WRV einen "eigenen Weg", der mit der Kompetenz zur Rechtsetzung die Befugnis zur Kontrolle des selbst gesetzten Rechts umfasst. Für die katholische Kirche in Deutschland gilt für Rechtsstreitigkeiten aus dem Recht des Dritten Weges zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts und für Rechtsstreitigkeiten aus dem kirchlichen Mitarbeitervertretungsrecht die Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO). Der folgende Beitrag setzt den Überblick über die Schwerpunkte in der bisherigen Rechtsprechung des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs der Deutschen Bischofskonferenz in NZA 2011, NZA Jahr 2011 Seite 1185 fort. Im Mittelpunkt stehen ausgewählte Praxisprobleme, die in allerletzter Zeit einer Lösung zugeführt wurden K1 Arbeitsgericht K1 Arbeitsgerichtsbarkeit K1 Arbeitsvertrag K1 Dritter Weg K1 KAGO K1 Mitarbeitervertretungsrecht