Der Kirchenaustritt aus der Sicht von Staat, Kirche und Individuum
Die Autorin fasst ihre Überlegungen wie folgt zusammen: 1. Die Glaubensfreiheit stellt die Grundlage für den Kirchenaustritt dar, sowohl für den Austretenden als auch für die betroffene Konfession. 2. Materiell-rechtlich ist der Kirchenaustritt eine Willenserklärung, verfahrensrechtlich ein Verwaltu...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Schöningh
1990
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In: |
Archiv für katholisches Kirchenrecht
Year: 1990, Volume: 159, Issue: 2, Pages: 427-447 |
IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Leaving the church
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Summary: | Die Autorin fasst ihre Überlegungen wie folgt zusammen: 1. Die Glaubensfreiheit stellt die Grundlage für den Kirchenaustritt dar, sowohl für den Austretenden als auch für die betroffene Konfession. 2. Materiell-rechtlich ist der Kirchenaustritt eine Willenserklärung, verfahrensrechtlich ein Verwaltungsakt. 3. Der Einheit der Kirchengliedschaft muss zugestimmt werden, es gibt nicht eine weltliche und eine kirchliche Zugehörigkeit zur Kirche. Der Austritt stellt die Beendigung aller Rechte und Pflichten dar, die sich aus der Zugehörigkeit ergeben, aber nicht die der Zugehörigkeit selbst. Diese bleibt außerhalb des Machtbereiches von Individuum und Staat. 4. In beiden Rechtsordnungen kann der Akt des Kirchenaustritts unterschiedliche Auswirkungen haben. Den kirchlichen Behörden obliegt es, jeden einzelnen Fall nach den Kriterien des Kirchenrechts zu beurteilen. 5. Der Austretende unterliegt den Bestimmungen bezüglich Austrittsfähigkeit (z. B. Alter) und inhaltlicher Einsichtsfähigkeit. |
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ISSN: | 0003-9160 |
Contains: | In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
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