RT Article T1 Kirchenrechtstheorie als eigenständige kanonistische Grundlagendisziplin JF Archiv für katholisches Kirchenrecht VO 178 IS 1 SP 52 OP 67 A1 Pree, Helmuth 1950- LA German PB Schöningh YR 2009 UL https://ixtheo.de/Record/1628550082 AB Der Beitrag möchte aufzeigen, dass es im Rahmen der Grundlagendisziplinen der Kanonistik erforderlich ist, neben dem Fach "Theologie des Kirchenrechts" auch das Fachgebiet "Theorie des Kirchenrechts" zu etablieren. Ersteres begründet und deutet das Recht unter theologischen Gesichtspunkten; letzeres aber unter rechtsphilosophischen und rechtstheoretischen Aspekten. Die Eigenständigkeit der Kirchenrechtstheorie entpricht auch dem Studienplan gemäß "Novo Codice", wo unter den Grundlagendisziplinen der Kanonistik neben der Theologie des kanonischen Rechts das Fach Rechtsphilosophie als verbindlich vorgesehen ist. K1 Kirchenrecht K1 Rechtstheorie K1 Kanonistik K1 Kirchenrechtstheorie