Die Subsidiarität arbeitsrechtlicher Gesetze gegenüber kircheneigenen Regelungen

Das Vorruhestandsgesetz und das Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 räumen eine gesetzesändernde und gesetzesderogierende Wirkung nicht nur den Tarifverträgen ein, sondern auch "eigenen Regelungen" der Kirchen und der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften. Die auf dem "Dritte...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Jurina, Josef 1937-2019 (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 1986
In: Neue Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht. Beilage
Jahr: 1986, Heft: 1, Seiten: 15-18
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kirchliches Dienstrecht
B Arbeitsrecht
B Kirchlicher Dienst
Beschreibung
Zusammenfassung:Das Vorruhestandsgesetz und das Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 räumen eine gesetzesändernde und gesetzesderogierende Wirkung nicht nur den Tarifverträgen ein, sondern auch "eigenen Regelungen" der Kirchen und der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften. Die auf dem "Dritten Weg" geschaffenen kirchlichen Vorschriften werden damit tarifvertraglichen Regelungen gleichgestellt. Beilage Nr. 1
ISSN:0179-5155
Enthält:In: Neue Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht. Beilage