Gebot und Verbot in der Rechtssprache des CIC
Der Autor untersucht die Rechtssprache des CIC/1983 vor dem Hintergrund der vorausgehenden Rechtsbücher. Fazit: Die Unterscheidung von Muss- und Sollvorschriften bereitet zumeist keine Probleme. Gesetze sind nur dann als Sollvorschriften aufzufassen, wenn dies aus Rechtssprache und Inhalt erschlosse...
Published in: | Communio in ecclesiae mysterio |
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Main Author: | |
Format: | Print Article |
Language: | German |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
EOS-Verlag
2001
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In: |
Communio in ecclesiae mysterio
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IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Prohibition
B Commandment B Legal language B Catholic church Codex Iuris Canonici 1983 |
Summary: | Der Autor untersucht die Rechtssprache des CIC/1983 vor dem Hintergrund der vorausgehenden Rechtsbücher. Fazit: Die Unterscheidung von Muss- und Sollvorschriften bereitet zumeist keine Probleme. Gesetze sind nur dann als Sollvorschriften aufzufassen, wenn dies aus Rechtssprache und Inhalt erschlossen werden muss. Allerdings wäre es wünschenswert, wenn der Gesetzgeber auch rechtssprachlich klarer und damit einheitlicher den von ihm angestrebten Verbindlichkeitsgrad und die Art der Verpflichtung zum Ausdruck brächte, besonders dort, wo die Rechtssicherheit berührt ist. Es zeigt sich, dass durch geringe Korrekturen die kodikarische Rechtssprache insgesamt deutlich vereinheitlicht werden könnte |
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ISBN: | 3830670826 |
Contains: | In: Communio in ecclesiae mysterio
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