RT Article T1 Errichtung und Erweiterung katholisch-theologischer Studieneinrichtungen an staatlichen Hochschulen JF Iuri canonico promovendo SP 415 OP 440 A1 May, Georg 1926- LA German YR 1994 UL https://ixtheo.de/Record/1588913953 AB Der Autor betont, dass katholische Theologie und ihr Betreiben von Amts wegen eine wesentliche Lebensfunktion der katholischen Kirche darstellt. Desweiteren gilt das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und die Religionsfreiheit für die Theologie und die theologischen Studieneinrichtungen. In den katholisch-theologischen Studieneinrichtungen an staatlichen Hochschulen schafft der Staat den Organisationsrahmen für das Betreiben der Theologie SN 3791714333 K1 Académie de Strasbourg : Theologische Fakultät K1 Universität K1 Hochschulrecht