RT Article T1 Die Besetzung der Ersten Kapitelsdignitäten in den deutschen Diözesen: eine kritische Anfrage JF Kirchenrecht und Theologie im Leben der Kirche SP 199 OP 208 A1 Heinemann, Heribert 1925-2012 LA German PB Ludgerus-Verlag YR 2007 UL https://ixtheo.de/Record/1537552627 AB Die Besetzung der Dignitäten in den deutschen Domkapiteln weist eine lange Entwicklungsgeschichte auf. Das wird auch beim Abschluss der Verträge zwischen den deutschen Ländern und dem Deutschen Reich deutlich. In der vorgelegten Studie geht es um die Besetzung der ersten Dignität, die in der Regel Dompropst, gelegentlich Domdekan oder einfach Dekan genannt wird. Die Verträge zwischen Kirche und Staat machen deutlich, dass darin auch die Besetzung dieser Dignitäten eine rechtliche Regelung erfährt. Man darf deshalb festhalten, dass hier nicht das allgemeine Recht, näherhin c. 509 § 1 CIC greift, sondern die Konsequenzen aus den Regelungen, die die Verträge zwischen Kirche und Staat formulieren, zu ziehen sind SN 9783874972635 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 503-510 K1 Katholische Kirche : Diözese Würzburg : Domkapitel K1 Domkapitel K1 Kapitel K1 Staatskirchenrecht K1 Kanonikerkapitel K1 Konkordatsrecht K1 Deutschland