Gies, A. (1905). Erbstreit der Ordensschwestern Wolber: Ein Beitrag zum Beweis Der Zweck heiligt die Mittel oder die Frage: kann und darf der Staat ohne sofortige Remedur die flotte Vermögensanhäufung der toten Hand wege einer zufälligen Lücke in der Gesetzgebung sich noch weiter gefallen lassen? Selbstverl.
Chicago Style (17th ed.) CitationGies, August. Erbstreit Der Ordensschwestern Wolber: Ein Beitrag Zum Beweis Der Zweck Heiligt Die Mittel Oder Die Frage: Kann Und Darf Der Staat Ohne Sofortige Remedur Die Flotte Vermögensanhäufung Der Toten Hand Wege Einer Zufälligen Lücke in Der Gesetzgebung Sich Noch Weiter Gefallen Lassen? Berncastel-Cues: Selbstverl, 1905.
MLA (9th ed.) CitationGies, August. Erbstreit Der Ordensschwestern Wolber: Ein Beitrag Zum Beweis Der Zweck Heiligt Die Mittel Oder Die Frage: Kann Und Darf Der Staat Ohne Sofortige Remedur Die Flotte Vermögensanhäufung Der Toten Hand Wege Einer Zufälligen Lücke in Der Gesetzgebung Sich Noch Weiter Gefallen Lassen? Selbstverl, 1905.