Bollert, G. J. (1892). Welche Rechte begründet bei bestehender obligatorischer Civilehe für den einen Ehegatten die Weigerung des andern, die kirchlicherseits vorgeschriebene Eheform zu erfüllen?: Nach gemeinem, preussischem und französischem Recht; Inaugural-Dissertation .. Trowitzsch.
Chicago Style (17th ed.) CitationBollert, Gerhart Julius. Welche Rechte Begründet Bei Bestehender Obligatorischer Civilehe Für Den Einen Ehegatten Die Weigerung Des Andern, Die Kirchlicherseits Vorgeschriebene Eheform Zu Erfüllen?: Nach Gemeinem, Preussischem Und Französischem Recht; Inaugural-Dissertation .. Frankfurt a. O: Trowitzsch, 1892.
MLA (9th ed.) CitationBollert, Gerhart Julius. Welche Rechte Begründet Bei Bestehender Obligatorischer Civilehe Für Den Einen Ehegatten Die Weigerung Des Andern, Die Kirchlicherseits Vorgeschriebene Eheform Zu Erfüllen?: Nach Gemeinem, Preussischem Und Französischem Recht; Inaugural-Dissertation .. Trowitzsch, 1892.