Die verbindlich vorgeschriebenen Konsultationsorgane des Diözesanbischofs im universalen Recht der lateinischen Kirche und deren Verwirklichung in den Partikularnormen der Diözese Eisenstadt
Die vorliegende Arbeit behandelt die drei für den Diözesanbischof verpflichtend vorgeschriebenen, ständigen Beratungsgremien: den Diözesanvermögensverwaltungsrat, den Priesterrat und das Konsultorenkollegium. Diese drei Gremien werden anhand der Normen des universalen Rechts behandelt und mit der ko...
Sumario: | Die vorliegende Arbeit behandelt die drei für den Diözesanbischof verpflichtend vorgeschriebenen, ständigen Beratungsgremien: den Diözesanvermögensverwaltungsrat, den Priesterrat und das Konsultorenkollegium. Diese drei Gremien werden anhand der Normen des universalen Rechts behandelt und mit der konkreten Gesetzgebung der Österreichischen Bischofskonferenz und der Diözese Eisenstadt ergänzt. Die Dissertation legt ausgehend von den Beispruchsrechten in can. 127 die Charakteristika der drei Beratungsgremien dar und erbringt eine kritische Betrachtung einer diözesanen Gesetzgebung |
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Notas: | Includes bibliographical references |
Descripción Física: | 268 S. |
ISBN: | 8878391921 |