Scheidungspflicht und Neuheiratsverbot in der alten Kirche: Kanon 11 (10) des Konzils von Arles 314 im Kontext gesehen

Es geht um can. 11 des Konzils von Arles, der nach Meinung des Autors zu einer möglichen Klärung des Problems der Wiederheirat Geschiedener beitragen könnte. Nach can. 11 unterliegen junge christliche Ehemänner, deren Frauen offenbaren Ehebruch begingen, einem Verbot "nubere". Entscheidend...

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发表在:Staat, Kirche, Wissenschaft in einer pluralistischen Gesellschaft
主要作者: Strätz, Hans-Wolfgang 1939- (Author)
格式: Print 文件
语言:German
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出版: Duncker u. Humblot 1989
In: Staat, Kirche, Wissenschaft in einer pluralistischen Gesellschaft
Year: 1989, Pages: 679-701
IxTheo Classification:KAB Church history 30-500; early Christianity
SB Catholic Church law
Further subjects:B 离婚
B Kirchliche Rechtsgeschichte
B 再婚
B Wiederverheiratete Geschiedene
实物特征
总结:Es geht um can. 11 des Konzils von Arles, der nach Meinung des Autors zu einer möglichen Klärung des Problems der Wiederheirat Geschiedener beitragen könnte. Nach can. 11 unterliegen junge christliche Ehemänner, deren Frauen offenbaren Ehebruch begingen, einem Verbot "nubere". Entscheidend ist die Deutung des "nubere". Fazit: "non nubere" ist nicht ausdrückliches Verbot. Can. 11 enthält jedoch folgende Einschränkung: der heiratswillige Ehemann muss sich einem "consilium" des Ortsordinarius unterziehen. Arles sei nach Meinung des Autors wie folgt zu werten: "Das Prinzip der Unauflöslichkeit wurde mit pastoraler Klugheit gefördert"
ISBN:3428067592
Contains:In: Staat, Kirche, Wissenschaft in einer pluralistischen Gesellschaft