Scheidungspflicht und Neuheiratsverbot in der alten Kirche: Kanon 11 (10) des Konzils von Arles 314 im Kontext gesehen

Es geht um can. 11 des Konzils von Arles, der nach Meinung des Autors zu einer möglichen Klärung des Problems der Wiederheirat Geschiedener beitragen könnte. Nach can. 11 unterliegen junge christliche Ehemänner, deren Frauen offenbaren Ehebruch begingen, einem Verbot "nubere". Entscheidend...

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Pubblicato in:Staat, Kirche, Wissenschaft in einer pluralistischen Gesellschaft
Autore principale: Strätz, Hans-Wolfgang 1939- (Autore)
Tipo di documento: Stampa Articolo
Lingua:Tedesco
Verificare la disponibilità: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Pubblicazione: Duncker u. Humblot 1989
In: Staat, Kirche, Wissenschaft in einer pluralistischen Gesellschaft
Anno: 1989, Pagine: 679-701
Notazioni IxTheo:KAB Cristianesimo delle origini
SB Diritto canonico
Altre parole chiave:B Nuovo matrimonio
B Kirchliche Rechtsgeschichte
B Divorzio
B Wiederverheiratete Geschiedene
Descrizione
Riepilogo:Es geht um can. 11 des Konzils von Arles, der nach Meinung des Autors zu einer möglichen Klärung des Problems der Wiederheirat Geschiedener beitragen könnte. Nach can. 11 unterliegen junge christliche Ehemänner, deren Frauen offenbaren Ehebruch begingen, einem Verbot "nubere". Entscheidend ist die Deutung des "nubere". Fazit: "non nubere" ist nicht ausdrückliches Verbot. Can. 11 enthält jedoch folgende Einschränkung: der heiratswillige Ehemann muss sich einem "consilium" des Ortsordinarius unterziehen. Arles sei nach Meinung des Autors wie folgt zu werten: "Das Prinzip der Unauflöslichkeit wurde mit pastoraler Klugheit gefördert"
ISBN:3428067592
Comprende:In: Staat, Kirche, Wissenschaft in einer pluralistischen Gesellschaft