(1707). Derer Evangelischen Schlesier Religions-Freyheit: Worinnen Dererselben neulichst ans Licht gekommene Evangelische Religions-Fundamenta und dahero fliessende Gravamina Der gekränckten Gewissens-Freyheit mit weit mehr gegründeten Umständen dargethan und ausgeführet worden; Besonders aber bewiesen wird, daß die Evangelischen Könige, Chur-Fürsten und Stände des Heiligen Römischen Reichs, Auff die im Oßnabrückischen Friedens-Schluß versehene Weise, allerdings befugt seyn, ... sich Derselben eiffrigst und kräfftigst anzunehmen.
Cita Chicago Style (17a ed.)Derer Evangelischen Schlesier Religions-Freyheit: Worinnen Dererselben Neulichst Ans Licht Gekommene Evangelische Religions-Fundamenta Und Dahero Fliessende Gravamina Der Gekränckten Gewissens-Freyheit Mit Weit Mehr Gegründeten Umständen Dargethan Und Ausgeführet Worden; Besonders Aber Bewiesen Wird, Daß Die Evangelischen Könige, Chur-Fürsten Und Stände Des Heiligen Römischen Reichs, Auff Die Im Oßnabrückischen Friedens-Schluß Versehene Weise, Allerdings Befugt Seyn, ... Sich Derselben Eiffrigst Und Kräfftigst Anzunehmen. [S.l.], 1707.
Cita MLA (9a ed.)Derer Evangelischen Schlesier Religions-Freyheit: Worinnen Dererselben Neulichst Ans Licht Gekommene Evangelische Religions-Fundamenta Und Dahero Fliessende Gravamina Der Gekränckten Gewissens-Freyheit Mit Weit Mehr Gegründeten Umständen Dargethan Und Ausgeführet Worden; Besonders Aber Bewiesen Wird, Daß Die Evangelischen Könige, Chur-Fürsten Und Stände Des Heiligen Römischen Reichs, Auff Die Im Oßnabrückischen Friedens-Schluß Versehene Weise, Allerdings Befugt Seyn, ... Sich Derselben Eiffrigst Und Kräfftigst Anzunehmen. 1707.