Geistliche Verbandsleitung in den katholischen Jugendverbänden: 22. Januar 2007

Die in der Erklärung der Deutschen Bischöfe ''Geistliche Leitung in den katholischen Jugendverbänden'' im Jahre 1997 vorgelegten Regelungen hatten eine Gültigkeit von fünf Jahren, die 2003 um weitere zwei Jahre verlängert wurde. Die Deutsche Bischofskonferenz hat die vorliegenden...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die deutschen Bischöfe / Hirtenschreiben, Erklärungen
Körperschaft: Katholische Kirche, Deutsche Bischofskonferenz (BeteiligteR)
Medienart: Druck Buch
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Bonn Sekretariat d. Deutschen Bischofskonferenz 2007
In: Die deutschen Bischöfe / Hirtenschreiben, Erklärungen (87)
Schriftenreihe/Zeitschrift:Die deutschen Bischöfe / Hirtenschreiben, Erklärungen 87
normierte Schlagwort(-folgen):B Jugendverband / Geistliche Begleitung / Katholische Kirche
B Katholischer Jugendverband
IxTheo Notationen:KDB Katholische Kirche
RB Kirchliches Amt; Gemeinde
RG Seelsorge
Online Zugang: Inhaltsverzeichnis (Verlag)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die in der Erklärung der Deutschen Bischöfe ''Geistliche Leitung in den katholischen Jugendverbänden'' im Jahre 1997 vorgelegten Regelungen hatten eine Gültigkeit von fünf Jahren, die 2003 um weitere zwei Jahre verlängert wurde. Die Deutsche Bischofskonferenz hat die vorliegenden Grund- und Leitlinien am 22. Januar 2007 verabschiedet. Sie verbindet damit die Hoffnung, dass sie für das geistliche Leben in den katholischen Jugendverbänden und für deren Verantwortungsträger nachhaltig Orientierung bieten. Die hier vorgelegte Arbeitshilfe klärt den Begriff der geistlichen Verbandsleitung in den katholischen Jugendverbänden und gibt Hinweise für Voraussetzungen, Aufgabenfeld und Einsatz der Geistlichen Verbandsleitung.