L' incapacità educativa dei coniugi verso la prole come incapacità ad assumere gli oneri essenziali del matrimonio (Can. 1095, 3°)
Vanzi ist der Ansicht, dass die Unfähigkeit, die eigenen Kinder zu erziehen, einen Konsensmangel begründet, der die Ehe verungültigen kann. Der Wille zur Kindererziehung betreffe das eheliche Konsensobjekt.