RT Article T1 Der Kampf der Salzburger Kirche um das Einweisungsrecht in die Temporalien JF Tradition - Wegweisung in die Zukunft SP 1031 OP 1065 A1 Mühlsteiger, Johannes 1926-2020 LA German PB Duncker u. Humblot YR 2001 UL https://ixtheo.de/Record/1164002376 AB Differenzen zwischen Kirche und Staat bezüglich der Temporalien bedeuten keine Neuigkeit, seitdem die Kirche Güter in größerem Umfang besaß. Den weltlichen Herrschern boten sich Möglichkeiten, sich in dem Maße für das Kirchengut zu interessieren, in dem sie glaubten, unter dem Titel eines Schutzherrn der Kirche eingreifen zu müssen. Die bisweilen sehr weitreichenden Sonderrechte, die die Päpste den Landesherren verliehen, um sie für ihre Interessen zu binden, förderten nicht minder die Anspruchsgelüste auf das zeitliche Kirchengut. In Österreich entwickelte sich das besondere Verhältnis der Landesfürsten zum kirchlichen Eigentum aus dem landesfürstlichen Kirchenpatronat und aus der Lehensvogtei über Bistümer und Klöster. Der daraus entstandene Kampf der Salzburger Kirche um das Einweisungsrecht in die Temporalien wird hier dargestellt NO Auch erschienen in: ZRG Kan. Abt. 58(1972), S. 198 - 234 SN 3428104897 K1 Katholische Kirche : Erzdiözese Salzburg K1 Geschichte K1 Recht K1 Diözese K1 Temporalien K1 Staat-Kirche-Verhältnis K1 Österreich K1 Salzburg