Das Mindestwissen über das Wesen der Ehe
Der Autor stellt im ersten Teil die Rechtslage zu can. 1096 dar. Im zweiten Teil beschäftigt er sich mit dem rechtserheblichen Tatbestand (Art des Erkenntnismangels, notwendiger Erkenntnisinhalt). Er kommt zu dem Ergebnis, dass heute befürchtet werden muss, dass das Wissen um den Dauercharakter der...
Veröffentlicht in: | Iuri canonico promovendo |
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1. VerfasserIn: | |
Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
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Veröffentlicht: |
Pustet
1994
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In: |
Iuri canonico promovendo
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IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Ehe
B Kanonisches Eherecht B Ehekonsens B Mindestwissen B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1096 |
Zusammenfassung: | Der Autor stellt im ersten Teil die Rechtslage zu can. 1096 dar. Im zweiten Teil beschäftigt er sich mit dem rechtserheblichen Tatbestand (Art des Erkenntnismangels, notwendiger Erkenntnisinhalt). Er kommt zu dem Ergebnis, dass heute befürchtet werden muss, dass das Wissen um den Dauercharakter der Ehe vielen Menschen abhanden gekommen ist. Zudem befürchtet er, dass vielleicht eines Tages bezweifelt werden muss, ob bei allen Menschen ein Wissen um die Heterosexualität der Ehe vorhanden ist |
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ISBN: | 3791714333 |
Enthält: | In: Iuri canonico promovendo
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