Cellarius, B., Stemann, N. D., Engelbrecht, A. H., Beckendorff, H. C., Heldt, H., Daetrius, B., . . . Müller, H. (1666). Vier nützliche und heilsame Wanders oder Reise Regeln: Welche alle und jede geistliche Wanders-leute auff der gefährlichen Reise dieses lebens ohn unterlas für Augen haben/ und nach denselben sich richten müssen ... ; Aus dem IV. cap. der Epistel des H. Apostels Jacobi vers. 12. 13. 14. 15. Bey dem Begräbnis Des ... Herren Nicolai Danielis Steman/ I.U. Candidati, welcher in dem 25. Jahr seines alters Anno 1666 den 13. des Monats Augusti zu Helmstadt ... seinen Lebenslauff beschlossen/ und darauff den 26. dessen in der S. Stephans Kirchen allhier ... beygesetzet worden/ Der Gemeine Gottes zu betrachten fürgestellet. Müller.
Chicago Style (17th ed.) CitationCellarius, Balthasar, et al. Vier Nützliche Und Heilsame Wanders Oder Reise Regeln: Welche Alle Und Jede Geistliche Wanders-leute Auff Der Gefährlichen Reise Dieses Lebens Ohn Unterlas Für Augen Haben/ Und Nach Denselben Sich Richten Müssen ... ; Aus Dem IV. Cap. Der Epistel Des H. Apostels Jacobi Vers. 12. 13. 14. 15. Bey Dem Begräbnis Des ... Herren Nicolai Danielis Steman/ I.U. Candidati, Welcher in Dem 25. Jahr Seines Alters Anno 1666 Den 13. Des Monats Augusti Zu Helmstadt ... Seinen Lebenslauff Beschlossen/ Und Darauff Den 26. Dessen in Der S. Stephans Kirchen Allhier ... Beygesetzet Worden/ Der Gemeine Gottes Zu Betrachten Fürgestellet. Helmstädt: Müller, 1666.
MLA (9th ed.) CitationCellarius, Balthasar, et al. Vier Nützliche Und Heilsame Wanders Oder Reise Regeln: Welche Alle Und Jede Geistliche Wanders-leute Auff Der Gefährlichen Reise Dieses Lebens Ohn Unterlas Für Augen Haben/ Und Nach Denselben Sich Richten Müssen ... ; Aus Dem IV. Cap. Der Epistel Des H. Apostels Jacobi Vers. 12. 13. 14. 15. Bey Dem Begräbnis Des ... Herren Nicolai Danielis Steman/ I.U. Candidati, Welcher in Dem 25. Jahr Seines Alters Anno 1666 Den 13. Des Monats Augusti Zu Helmstadt ... Seinen Lebenslauff Beschlossen/ Und Darauff Den 26. Dessen in Der S. Stephans Kirchen Allhier ... Beygesetzet Worden/ Der Gemeine Gottes Zu Betrachten Fürgestellet. Müller, 1666.