Bernhard I. Sachsen-Meiningen, H., & Hassert, N. (1693). Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn/ Hrn. Bernhards Hertzogs zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg/ auch Engern und Westphalen/ [et]c. ... Verordnung/ Wie in Dero Landen alle Lehrer und Prediger vor Neuerungen und allenthalben sich hervorthuenden Secten nicht allein sich selbst hüten/ sondern auch ihre Zuhörer vorsichtiglich bewahren sollen: [Urkündlich unter unserm Fürstlichen Cantzley Secret ausgefertiget und geben in Unserer Residenz Meinigen zur Elisabethen-Burg den 15. Junii 1693]. Hassert.
Chicago Style (17th ed.) CitationBernhard I. Sachsen-Meiningen, Herzog, and Nikolaus Hassert. Des Durchlauchtigsten Fürsten Und Herrn/ Hrn. Bernhards Hertzogs Zu Sachsen/ Jülich/ Cleve Und Berg/ Auch Engern Und Westphalen/ [et]c. ... Verordnung/ Wie in Dero Landen Alle Lehrer Und Prediger Vor Neuerungen Und Allenthalben Sich Hervorthuenden Secten Nicht Allein Sich Selbst Hüten/ Sondern Auch Ihre Zuhörer Vorsichtiglich Bewahren Sollen: [Urkündlich Unter Unserm Fürstlichen Cantzley Secret Ausgefertiget Und Geben in Unserer Residenz Meinigen Zur Elisabethen-Burg Den 15. Junii 1693]. Meiningen: Hassert, 1693.
MLA (9th ed.) CitationBernhard I. Sachsen-Meiningen, Herzog, and Nikolaus Hassert. Des Durchlauchtigsten Fürsten Und Herrn/ Hrn. Bernhards Hertzogs Zu Sachsen/ Jülich/ Cleve Und Berg/ Auch Engern Und Westphalen/ [et]c. ... Verordnung/ Wie in Dero Landen Alle Lehrer Und Prediger Vor Neuerungen Und Allenthalben Sich Hervorthuenden Secten Nicht Allein Sich Selbst Hüten/ Sondern Auch Ihre Zuhörer Vorsichtiglich Bewahren Sollen: [Urkündlich Unter Unserm Fürstlichen Cantzley Secret Ausgefertiget Und Geben in Unserer Residenz Meinigen Zur Elisabethen-Burg Den 15. Junii 1693]. Hassert, 1693.